Allgemeine GeschŠftsbedingungen der interior concept GmbH & Co. KG Meerbusch-Osterath A . Verkaufsbedingungen 1.0 Vertragsabschlu§ 1.1 Der KŠufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. 1.2 Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der VerkŠufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. 1.3 Abweichend von Ziff. 1.2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn - der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder - der VerkŠufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklŠrt, oder - der VerkŠufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. 1.4 Wir behalten uns eine Berechnung der von uns erbrachten Planungsarbeiten und angefertigten EntwŸrfe fŸr den Fall vor, dass der entsprechende Auftrag nicht erteilt wird. EntwŸrfe, Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen unseres Angebotes bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie sind auf Verlangen an uns zurŸckzugeben. 1.5 Die Reinigung von Teppichbšden, BezŸgen und VorhŠngen wird nur fŸr Rechnung und Gefahr des Kunden Ÿbernommen. 2.0 Preise 2.1 Die Preise sind Festpreise einschlie§lich Mehrwertsteuer. 2.2 Besondere, zusŠtzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten und Montagen, werden zusŠtzlich in Rechnung gestellt und spŠtestens bei †bergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fŠllig. 3.0 Lieferung 3.1 Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der KŠufer dafŸr, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den Ÿblichen Mitteln eines Mšbeltransportes mšglich ist; gleiches gilt fŸr die Anliefermšglichkeit durch EingŠnge und TreppenhŠuser. 4.0 €nderungsvorbehalt 4.1 SerienmЧig hergestellte Mšbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. 4.2 Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der AusstellungsstŸcke, es sei denn, dass bei Vertragsabschlu§ eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. 4.3 Es kšnnen an die bestellten Waren qualitativ AnsprŸche nur in einer Hšhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsŸblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden kšnnen. 4.4 HandelsŸbliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei HolzoberflŠchen bleiben vorbehalten. 4.5 Ebenso bleiben handelsŸbliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Mšbel und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfŸgiger Abweichungen in der AusfŸhrung gegenŸber Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 5.0 Montage 5.1 Hat der VerkŠufer hinsichtlich der Montage aufzuhŠngender EinrichtungsgegenstŠnde Bedenken wegen der Eignung der WŠnde, so hat er dies dem KŠufer unverzŸglich mitzuteilen. 5.2 Die Mitarbeiter des VerkŠufers sind nicht befugt, Arbeiten auszufŸhren, die Ÿber die vertragsgegenstŠndlichen Leistungsverpflichtungen des VerkŠufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des KŠufers von den Mitarbeitern des VerkŠufers ausgefŸhrt, berŸhrt dies nicht das VertragsverhŠltnis zwischen VerkŠufer und KŠufer. 6.0 Lieferfrist 6.1 Falls der VerkŠufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der KŠufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den KŠufer, oder im Fall kalendermЧig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewŠhren. Liefert der VerkŠufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der KŠufer vom Vertrag zurŸcktreten. 6.2 Vom VerkŠufer nicht zu vertretende Stšrungen im GeschŠftsbetrieb des VerkŠufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere ArbeitsausstŠnde und Aussperrungen sowie FŠlle hšherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlŠngern die Lieferzeit entsprechend. Zum RŸcktritt ist der KŠufer nur berechtigt, wenn er in diesen FŠllen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des KŠufers beim VerkŠufer an den KŠufer erfolgt. im Falle kalendermЧig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. 6.3 Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen NichterfŸllung bleiben unberŸhrt. 7.0 GefahrŸbergang 7.1 Die Gefahr, trotz Verlustes oder BeschŠdigung den Kaufpreis zahlen zu mŸssen, geht mit der †bergabe auf den KŠufer Ÿber. 8.0 Abnahmeverzug 8.1 Wenn der KŠufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden an gemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurŸckzutreten oder Schadensersatz wegen NichterfŸllung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrŸcklich verweigert, kann der VerkŠufer vom Vertrag zurŸcktreten und/oder Schadensersatz wegen NichterfŸllung nach Ma§gabe der Ziff. 8.3 verlangen. 8.2 (1) Soweit der Verzug des KŠufers lŠnger als einen Monat dauert, hat der KŠufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. (2) Der VerkŠufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 8.3 (1) Als Schadensersatz wegen NichterfŸllung bei Verzug des KŠufers gem. Ziff. 8.1 kann der VerkŠufer 25 v. H. des Kaufpreises ohne AbzŸge fordern, sofern der KŠufer nicht nachweist, dass ein Schaden Ÿberhaupt nicht oder nicht in Hšhe der Pauschale entstanden ist. (2) Im Falle besonders hoher SchŠden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem VerkŠufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen hšheren Schaden geltend zu machen. 9.0 Eigentumsvorbehalt 9.1 (1) Die Ware bleibt bis zur vollstŠndigen ErfŸllung aller Verbindlichkeiten aus diesem VertragsverhŠltnis Eigentum des VerkŠufers. (2) Der KŠufer verpflichtet sich, das Eigentum des VerkŠufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar fŸr den KŠufer, sondern fŸr Dritte bestimmt sind und hat den EmpfŠnger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrŸcklich hinzuweisen. 9.2 Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere PfŠndungen, sind dem VerkŠufer unverzŸglich schriftlich mitzuteilen, bei PfŠndungen unter BeifŸgung des PfŠndungsprotokolls. 9.3 Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 9.1 (2) und 9.2 festgelegten Verpflichtungen des KŠufers hat der VerkŠufer das Recht, vom Vertrag zurŸckzutreten 10.0 RŸcktritt 10.1 Der VerkŠufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder FŠlle hšherer Gewalt vorliegen, sofern diese UmstŠnde erst nach Vertragsabschlu§ eingetreten. sind und der VerkŠufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemŸht zu haben. †ber die genannten UmstŠnde hat der VerkŠufer den KŠufer unverzŸglich zu benachrichtigen. 10.2 Ein RŸcktrittsrecht wird dem VerkŠufer zugestanden, wenn der KŠufer Ÿber die fŸr seine KreditwŸrdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des VerkŠufers zu gefŠhrden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der KŠufer wegen objektiver ZahlungsunfŠhigkeit seine Zahlungen einstellt oder Ÿber sein Vermšgen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. FŸr die WarenrŸcknahme gilt Ziff. 11. 11.0 WarenrŸcknahme Im Falle eines RŸcktritts und der RŸcknahme gelieferter Waren hat der VerkŠufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, GebrauchsŸberlassung und Wertminderung wie folgt: 11.1 FŸr infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Hšhe. 11.2 FŸr Wertminderung und GebrauchsŸberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein AbzahlungsgeschŠft vorliegt, folgende PauschalsŠtze: FŸr Mšbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei RŸcktritt und RŸcknahme nach Lieferung innerhalb des 1. Halbjahres 30 v.H. des Kaufpreises ohne AbzŸge, innerhalb des 2. Halbjahres 40 v.H. des Kaufpreises ohne AbzŸge, ab 3. Halbjahr pro weiteres Halbjahr zusŠtzlich 15 v.H. des Kaufpreises ohne AbzŸge. FŸr Polsterwaren betrŠgt die Wertminderung bei RŸcktritt und RŸcknahme nach Lieferung innerhalb des 1. Halbjahres 40 v.H. des Kaufpreises ohne AbzŸge, innerhalb des 2. Halbjahres 45 v.H. des Kaufpreises ohne AbzŸge, ab 3. Halbjahr pro weiteres Halbjahr zusŠtzlich 15 v.H. des Kaufpreises ohne AbzŸge. GegenŸber unseren pauschalen AnsprŸchen bleibt dem KŠufer der Nachweis offen, dass dem VerkŠufer keine oder nur eine geringere Einbu§e entstanden ist. 11.3 Die Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht fŸr die RŸckabwicklung des Vertrages infolge wirksamer Wandlung. 11.4 Matratzen, nicht original verpackte BettwŠsche, Gardinen sowie Dekorationsstoffe werden nicht zurŸckgenommen. 12.0 GewŠhrleistung 12.1 Als GewŠhrleistung kann der KŠufer grundsŠtzlich zunŠchst nur Nachbesserung verlangen. 12.2 Der VerkŠufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern. 12.3 Der KŠufer kann RŸckgŠngigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, insbesondere nicht in angemessener Frist erbracht oder vom VerkŠufer verweigert werden. 12.4 Die GewŠhrleistung erstreckt sich nicht auf solche SchŠden, die der KŠufer zu vertreten hat, wie z.B. SchŠden, die beim KŠufer durch natŸrliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke ErwŠrmung der RŠume, sonstige Temperatur oder WitterungseinflŸsse oder unsachgemЧe Behandlung entstanden sind. 12.5 (1) GewŠhrleistungsansprŸche verjŠhren sechs Monate nach der †bergabe. (2) GewŠhrleistungsansprŸche wegen offensichtlicher MŠngel erlšschen, wenn sie der KŠufer nicht binnen zwei Wochen seit †bergabe rŸgt. 12.6 Im Ÿbrigen bleibt die Haftung fŸr zugesicherte Eigenschaften unberŸhrt. 13.0 Gerichtstand und ErfŸllungsort 13.1 FŸr Gerichtsstand und ErfŸllungsort gelten grundsŠtzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des BŸrgerlichen Gesetzbuches. 13.2 Wenn der KŠufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschlu§ seinen Wohnsitz oder gewšhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewšhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ErfŸllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des VerkŠufers. 13.3 Bei Vollkaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz des VerkŠufers. 14.0 VerŠnderungen 14.1 ZusŠtzliche oder abweichende Vereinbarungen bedŸrfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dass solche Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluss mit dem GeschŠftsfŸhrer selbst oder einem bevollmŠchtigten Angestellten getroffen werden. B. Einkaufsbedingungen Unsere Bestellungen erfolgen ausschlie§lich zu den Ihnen bekannten und ausgehŠndigten Einkaufsbedingungen. Stand Juni 2004